MobilCom verzichtet auf UMTS-Klage
Trotz guter Möglichkeiten, den angestrebten Prozess zu gewinnen, habe man nicht mit Sicherheit ausschließen können, dass die Lizenz im Erfolgsfall der Klage durch einen Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gegen Zurückzahlung der Lizenzgebühr erlischt. Dieses Risiko sei den Aktionären der MobilCom AG nicht zumutbar, begründet MobilCom die Entscheidung.
Außerdem spare man so die mit einem möglichen Prozess verbundenen Kosten in Millionenhöhe.
Auf Grund der verschiedentlich während und nach der UMTS-Auktion geäußerten Bedenken an der Rechtmäßigkeit des UMTS-Versteigerungsverfahrens hatte MobilCom Klage gegen den Gebührenbescheid der Regulierungsbehörde eingereicht. Wegen der Komplexität des Sachverhalts wurde eine Fristverlängerung bis zum 12. Januar 2001 zur Begründung der Klage erwirkt. Nach wie vor bestünden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des UMTS-Auktionsverfahrens.
Mitte 2002 will MobilCom als erster Netzbetreiber den deutschen UMTS-Markt eröffnen.
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