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Zulässigkeit von Internet-Apotheken weiterhin unklar

Deutsche Gerichte urteilen widersprüchlich. Im Streit um die Gesetzmäßigkeit von Bestellungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten über Internet-Apotheken von Deutschland aus herrscht weiter Unklarheit. Wie jetzt bekannt wurde, entschieden zwei deutsche Gerichte im November des vergangenen Jahres höchst widersprüchlich.
/ Ingo Pakalski
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Das Frankfurter Landgericht untersagte der niederländischen Internet-Apotheke DocMorris(öffnet im neuen Fenster) mit einer einstweiligen Verfügung den Vertrieb der Medikamente in Deutschland. Nach Auffassung des Gerichts verstößt der Verkauf in Deutschland gegen das Arzneimittelgesetz und das Heilmittelwerbegesetz. Bei Zuwiderhandlungen droht den Niederländern ein Ordnungsgeld von 500.000 DM oder eine Ordnungshaft.

Ebenfalls im November entschied das Berliner Landgericht gegenteilig und berief sich dabei auf eine EU-Ausnahmevorschrift. Demzufolge darf die Internet-Apotheke sehr wohl auch verschreibungspflichtige Medikamente über das Internet vertreiben und an Endkunden in Deutschland ausliefern.

Trotzt des Urteils vom Landgericht Berlin folgt die Internet-Apotheke DocMorris der Entscheidung der Frankfurter Kollegen. Auf der Webseite(öffnet im neuen Fenster) erklärt das Unternehmen, dass es "die vorläufige Entscheidung aus Frankfurt" respektiere und nicht an Endkunden in Deutschland liefern werde. "Unser Angebot richtet sich deshalb an alle deutschsprachigen Europäer, aber nicht an deutsche Adressen."


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