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BMWi veröffentlicht Gutachten zu Software-Patenten

Deutschland an zweiter Stelle bei Open-Source-Beiträgen. Nachdem die Diplomatische Konferenz zur Revision des "Europäischen Patent Übereinkommens" vom Ende November in München eine Vertragsänderung zur ungehinderten Patentierung von Softwaretechnologie abgelehnt hat, veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ein Kurzgutachten der Technischen Universität Berlin. Damit hofft man, eine breitere "fachöffentliche" wirtschaftliche und politische Diskussion zum umstrittenen Thema Software-Patente anzustoßen.
/ Christian Klaß
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Das mit "Sicherheit in der Informationstechnologie und Patentschutz für Software-Produkte - Ein Widerspruch?" betitelte Gutachten beleuchtet hauptsächlich die makroökonomischen und wirtschaftspolitischen Aspekte verschiedener Optionen der Regulierung und kommt zu einigen interessanten Empfehlungen. Obwohl die Berliner Wissenschaftler der Meinung sind, dass die künftige Patentpolitik "eine angemessene Balance zwischen Patentrecht, Urheberrecht und vor allem dem Verfassungsrecht" herstellen muss, stellen sie gleichsam fest, dass "das überkommene Patentsystem" hauptsächlich Großunternehmen begünstigt. Grund dafür sei, dass die Marktverfolgungskosten und z.B. die Kosten für die Aufrechterhaltung von Patenten die Möglichkeiten der meisten betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen bei weitem übersteigen.

Das ist vor allem für die Bundesrepublik, aber auch für andere Mitglieder der Europäischen Union relevant, wo Software überwiegend von kleinen und mittleren Unternehmen entwickelt wird. Dazu heißt es in der Studie: "Die Politik muss das wettbewerbsrechtliche Umfeld so gestalten, dass kleine und mittlere Unternehmen eine faire Chance haben, am Wettbewerb teilzuhaben" . Es müsse zudem im Wettbewerbsrecht strikt darauf geachtet werden, dass ein allgemeiner Grundsatz nicht in Vergessenheit gerät: Wer Patente für sich in Anspruch nimmt, muss belegen, dass ein solches Monopol aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt ist.

Große Aufmerksamkeit widmet das Kurzgutachten dem Bereich Open Source, der in Deutschland eine besondere Rolle spielt: Laut einer Studie von Demsey/Weiss/Jones/Greenberg 1999 zählen deutsche Entwickler zu den zweitwichtigsten Mitwirkenden und Unterstützern der Open-Source-Szene und sind damit für die deutsche Wirtschaft ein wichtiger Erfolgsfaktor.

Um Open Source zu unterstützen muss laut den Gutachtern der Umgang mit dem Quelltext von Computerprogrammen patentrechtlich privilegiert werden: "Das Herstellen, Anbieten, in Verkehr bringen, Besitzen oder Einführen des Quelltextes eines Computerprogrammes in seiner jeweiligen Ausdrucksform muss vom Patentschutz ausgenommen werden." (Quelltextprivileg). Diese Empfehlung müsse deshalb als oberster, schlechthin unverzichtbarer Grundsatz alle Bemühungen um die künftige Patentpolitik leiten, heißt es weiterhin.

Damit würden Entwickler von Open-Source-Software das Risiko einer Patentverletzung vermeiden und nichtgewerbliche Anwender bereitgestellte Quelltexte ohne patentrechtliche Einschränkungen nutzen können. Gewerbliche Anwender fallen hingegen unter das Patent und müssen für den Gebrauch des Programms die Zustimmung des Patentinhabers einholen. Damit würden Softwareunternehmen einen Anreiz bekommen, den Quelltext offenzulegen, "um zumindest für Entwicklung und Distribution in den Genuss der Privilegierung zu kommen."

Das komplette Kurzgutachten 'Sicherheit in der Informationstechnologie und Patentschutz für Software-Produkte - Ein Widerspruch?'(öffnet im neuen Fenster) der TU-Berlin findet sich auf der Homepage der BMWi-Initiative "Sicherheit im Internet" zum Download(öffnet im neuen Fenster) im PDF-Format(öffnet im neuen Fenster) .


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