BMWi veröffentlicht Gutachten zu Software-Patenten
Große Aufmerksamkeit widmet das Kurzgutachten dem Bereich Open Source, der in Deutschland eine besondere Rolle spielt: Laut einer Studie von Demsey/Weiss/Jones/Greenberg 1999 zählen deutsche Entwickler zu den zweitwichtigsten Mitwirkenden und Unterstützern der Open-Source-Szene und sind damit für die deutsche Wirtschaft ein wichtiger Erfolgsfaktor.
Um Open Source zu unterstützen muss laut den Gutachtern der Umgang mit dem Quelltext von Computerprogrammen patentrechtlich privilegiert werden: "Das Herstellen, Anbieten, in Verkehr bringen, Besitzen oder Einführen des Quelltextes eines Computerprogrammes in seiner jeweiligen Ausdrucksform muss vom Patentschutz ausgenommen werden." (Quelltextprivileg). Diese Empfehlung müsse deshalb als oberster, schlechthin unverzichtbarer Grundsatz alle Bemühungen um die künftige Patentpolitik leiten, heißt es weiterhin.
Damit würden Entwickler von Open-Source-Software das Risiko einer Patentverletzung vermeiden und nichtgewerbliche Anwender bereitgestellte Quelltexte ohne patentrechtliche Einschränkungen nutzen können. Gewerbliche Anwender fallen hingegen unter das Patent und müssen für den Gebrauch des Programms die Zustimmung des Patentinhabers einholen. Damit würden Softwareunternehmen einen Anreiz bekommen, den Quelltext offenzulegen, "um zumindest für Entwicklung und Distribution in den Genuss der Privilegierung zu kommen."
Das komplette Kurzgutachten 'Sicherheit in der Informationstechnologie und Patentschutz für Software-Produkte - Ein Widerspruch?' der TU-Berlin findet sich auf der Homepage der BMWi-Initiative "Sicherheit im Internet" zum Download im PDF-Format.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
BMWi veröffentlicht Gutachten zu Software-Patenten |
- 1
- 2