British Telecom verfolgt Patent auf Hyperlinks
Bislang machte der britische Konzern jedoch keine Anstalten, rechtliche Schritte zu unternehmen. Dies scheint sich jetzt zu ändern. Der Internet-Provider Prodigy ist nun das erste Unternehmen, das sich auf Grund des Patentes vor einem Gericht in New York verantworten muss.
Schon im Sommer 2000 hatte British Telecom insgesamt 17 amerikanische Provider davon unterrichtet, dass man beabsichtigt, Lizenzgebühren für die Verwendung von Hyperlinks einzufordern. Falls es nicht zu einer Zahlung komme, wolle man auf gerichtlichem Wege eine Lizenzzahlung erzwingen. Die Höhe der angestrebten Lizenzzahlungen ist bislang nicht bekannt.
Das Patent gilt - wenn überhaupt - nur in den USA bis Ende 2006. Nun gilt es, nachzuweisen, ob der Inhalt des Patents nicht schon vor der Einreichung von Dritten eingesetzt oder öffentlich besprochen wurde. In diesem Fall ist es nach den entsprechenden Rechtsvorschriften nicht mehr patentierbar.