Bundeskabinett schafft Rabattgesetz und Zugabeverordnung ab
Wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen sollen modernisiert werden
Das Bundeskabinett hat heute die Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung beschlossen. Damit will man in erster Linie die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für deutsche Anbieter modernisieren.
Die Gesetzgebungsinitiative beruht auf einer Anhörung der Verbände im Juni 2000. Dabei sei deutlich geworden, "dass die restriktiven Regelungen von Rabattgesetz und Zugabeverordnung nicht mehr den heutigen Bedürfnissen von Wirtschaft und Verbrauchern entsprechen", erklärte die Bundesregierung in einer Presseerklärung.
So soll die Abschaffung der Vorschriften unternehmerische Freiräume schaffen und den Wettbewerb fördern. Die Interessen der Verbraucher und Mitbewerber würden weiterhin durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die Preisangabenverordnung gewahrt, so die Bundesregierung weiter.
Die Entscheidung sei auch im Hinlick auf die im Juli 2000 beschlossene EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr getroffen worden. Anbieter müssten grenzüberschreitenden Internet-Handel grundsätzlich nur nach den im Herkunftsland geltenden Vorschriften richten. Wegen der strengen Regelungen des deutschen Rabatt- und Zugaberechts, die so in anderen Ländern nicht existieren, drohe ansonsten eine Diskriminierung der in Deutschland ansässigen Unternehmen.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed





