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EU lobt Liberalisierungskurs beim Telekommunikationsmarkt

Dennoch: Mobilfunk immer noch zu teuer. Die Europäische Kommission verabschiedete jetzt eine Mitteilung zur Prüfung des Stands der Umsetzung des europäischen Telekom-Reformpakets in den Mitgliedstaaten. Die wichtigste Schlussfolgerung des Berichts lautet, dass Europa nach drei Jahren vollständiger Liberalisierung der Telekommunikationsdienste nicht nur auf seinen Stärken aufbaut, sondern auch seine bisherigen Schwachstellen rasch ausgleicht und sich damit den Zielen der Initiative eEurope und des Gipfels von Lissabon nähert.
/ Andreas Donath
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Erkki Liikanen, Kommissionsmitglied mit dem Zuständigkeitsbereich Unternehmen und Informationsgesellschaft, und Mario Monti, Kommissionsmitglied für Wettbewerb, begrüßten die positiven Anzeichen der wirtschaftlichen Vorteile, die der Binnenmarkt für Telekommunikation privaten und professionellen Nutzern biete. Sie legten den Mitgliedstaaten nahe, ihre Maßnahmen zur Umsetzung fortzuführen.

Den wichtigsten Schlussfolgerungen in Bezug auf die Marktlage zufolge gibt es gute Neuigkeiten für nahezu alle Segmente des Marktes: Der Markt für Telekommunikationsdienste wuchs 1999 um durchschnittlich 9 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr gab es rund 80 Prozent mehr Sprachtelefonbetreiber. Mit Versorgungsgraden von bis zu 79 Prozent und mindestens 39 Prozent bei Mobilfunkdiensten bauen die Mitgliedstaaten dieses Segment weiter aus. Auch die Preise für den Endkunden gehen insgesamt ständig zurück, auch bei Mietleitungen.

Auch die Nutzung des Internet nimmt nach dem Bericht zu, wobei der Versorgungsgrad jedoch noch erheblich niedriger ist als in den USA.

Trotz drei Jahren Liberalisierung entfalle auf die etablierten Betreiber jedoch immer noch der überwiegende Marktanteil. Die Regulierungsbehörden sollen deshalb eine Quersubventionierung der Tarife, die dem Prinzip der Kostenorientierung entsprechen sollten, unterbinden. Außerdem sollten sich die Regulierungsbehörden energisch dafür einsetzen und sicherstellen, dass neue Betreiber ihre Einrichtungen im Hinblick auf die Bereitstellung von Ortsanschlussdiensten an Ortsvermittlungen installieren können.

Auch die Preise für Anrufzustellung in Mobilfunknetzen seien noch nicht wettbewerbsorientiert; die Berechnung und Erhebung dieser Tarife muss nach Ansicht der Kommission weiter geregelt werden.


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