Datenschutz: Bald Speicherung von Weblogs verboten?
E-Market: Datenschützer nehmen IP-Adressen aufs Korn
Internet-Providern und Werbetreibenden im Web steht
Recherchen der Zeitschrift
Die Weitergabe und Speicherung dieser Daten ohne die
ausdrückliche Zustimmung der Surfer sei ein Verstoß gegen
einschlägige Rechtsvorschriften. "Das ist schlicht eine
Straftat", so der Berliner Beauftragte für den Datenschutz,
Professor Hansjürgen Garstka, in der aktuellen Ausgabe von
Man könne nicht in jedem Einzelfall entscheiden, ob der Computer-Adresse auch Informationen über den tatsächlichen Nutzer beigemengt würden, so der Datenschützer. Schon das Eintippen einer E-Mail-Adresse auf einer Website reiche aus, um den Bezug zwischen einem Anwender und der Internet-Adresse seines Computers herzustellen.
Für Web-Anbieter ist die Erfassung und Speicherung von IP-Adressen die Grundlage vieler statistischer Auswertungen - etwa um die Reichweite einer Website festzustellen, sprich wie viele Nutzer sie hat. Diese Daten bilden wiederum die Grundlage für die Werbepreise.
Die Datenschützer gestehen den Providern aber lediglich die kurzfristige Speicherung der Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken zu. Bislang drohte den Web-Anbietern wenig Gefahr. Bei einem Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen können derzeit nur die Betroffenen selbst einen Strafantrag stellen. Oft wissen allerdings die Internet-Nutzer gar nicht, dass oder von wem ihre Daten zu welchen Zwecken gesammelt und weiterverwendet werden - geschweige denn, dass sie es beweisen könnten.
Das ändert sich jedoch mit dem für das Frühjahr 2001 erwarteten neuen Bundesdatenschutzgesetz, nachdem auch die Aufsichtsbehörden gegen Verstöße vorgehen können. Datenschützer Garstka hält es für gut möglich, dass "dann den Anbietern ein schärferer Wind entgegenweht". Entschieden ist freilich noch nichts.
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