MCY gewinnt erste Gerichtsrunde gegen Ozzy Osbourne
Osbourne wollte die Pay-Per-View-Ausstrahlung des OZZfest 2000 verhindern. Mitchell Lampert, Anwalt von MCY, kommentierte die Entscheidung: "Wir haben immer betont, dass die Anschuldigungen von Osbourne Management gegen MCY haltlos sind und dass MCY klare, unzweideutige vertragliche Rechte an der Ausstrahlung des OZZfest 2000 im Web und im Pay-Per-View-TV hat."
Osbourne und andere Bands wollten durch eine einstweilige Verfügung dafür sorgen, dass das Konzert nicht im Internet übertragen wird, da MCY entgegen ursprünglicher Vereinbahrungen Übertragungsrechte an TV-Sender verkauft habe, die das Konzert im Pay-per-View-Verfahren senden wollen.
MCY ist der Überzeugung, dass die Gerichtsentscheidung gegen eine einstweilige Verfügung der erste Schritt in Richtung eines Gerichtssieges wird.
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