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T-Mobil nimmt Mobilfunkantenne wieder in Betrieb

Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hebt einstweilige Verfügung gegen T-Mobil auf. Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hob heute ein Urteil des dortigen Landgerichts Frankfurt auf, mit dem im September die Abschaltung einer T-D1-Sendeanlage in Oberursel-Bommersheim angeordnet worden war. Damit entschied das Oberlandesgericht zu Gunsten der Berufungsklägerin T-Mobil, dass die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt zu Unrecht ergangen war.
/ Jens Ihlenfeld
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"Das Urteil bestätigt, dass unsere Sendeanlagen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und keine gesundheitliche Gefahr für die Anwohner darstellen. Wir heißen die heutige Entscheidung auch im Hinblick auf den künftigen Ausbau unseres UMTS-Netzes für gut" , kommentiert Technik-Chef Klaus Hummel.

Die in Deutschland gesetzlich verankerten Grenzwerte basieren auf den Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Das Bundesamt für Strahlenschutz hat diese Grenzwerte erst kürzlich bestätigt und festgestellt, dass diese in angemessenem Umfang Vorsorgeaspekte berücksichtigen, so T-Mobil.

Dennoch tauchen von Zeit zu Zeit immer wieder widersprüchliche Gutachten auf, die die Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit von Mobilfunkanlagen für die Umwelt bestätigen oder widerlegen.


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