Urteil: Yahoo muss Nazi-Auktionen für Franzosen sperren
Die französische Justiz entschied, dass in drei Monaten französische Surfer nicht mehr derartige Auktionsangebote einsehen dürfen – d.h. Yahoo muss Mittel und Wege finden, entsprechenden Surfern den Zugriff auf Teile seines US-Angebotes unmöglich zu machen. Praktikabler wäre es natürlich, derartige Auktionen zu unterbinden.
Bei Überschreitung der dreimonatigen Frist kommt für jeden Tag darüber hinaus eine Geldstrafe von 100.000 Franc Strafe auf das Unternehmen zu, das sich aus technischen Gründen außer Stande sieht, entsprechende Filter einzubauen.
Die amerikanischen Auktionsseiten von Yahoo listen Nazi-Relikte, die von Privatpersonen und Händlern vornehmlich aus den USA, aber auch aus Großbritannien dort angeboten werden. Zur Zeit werden einige Hundert Nazi-Memorabilia angeboten, vor allem Orden, Messer und Fahnen.
Zur Klage gebracht wurde die Sache durch die Vereinigung jüdischer Studenten und der internationalen Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (LICRA), zu deren Ehrenmitgliedern der französische Präsident Jacques Chirac und der Premierminister Lionel Jospin gehören.
Nach französischem Recht ist der Handel mit gewaltverherrlichenden oder rassistischen Gegenständen verboten. Auch in der Bundesrepublik Deutschland gelten ähnliche Bestimmungen.
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