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Schweiz verschiebt UMTS-Auktion

Nur noch vier Bewerber für vier Lizenzen. Das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat nach Rücksprache mit der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) heute entschieden, die Versteigerung von vier IMT-2000/UMTS-Konzessionen zu verschieben. Nach verschiedenen Rückzügen und der dem BAKOM am Sonntagabend bekannt gegebenen Fusion der Firmen Sunrise Communications SA und der diAx AG bleiben nur noch vier Kandidaten im Rennen um die vier Konzessionen.
/ Jens Ihlenfeld
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Das BAKOM will nach der Analyse der aktuellen Situation über das weitere Vorgehen entscheiden beziehungsweise der ComCom die nötigen Anträge stellen.

Nachdem bis Freitag, 10. November 2000 fünf zugelassene Bewerber ihren Rückzug bekannt gegeben haben (Teldotcom AG, Telenor Mobile Communications AS, Cablecom Management AG, Hutchison 3G Europe S.à.r.l. und T-Mobile International AG), hat nun auch die Firma Sunrise Communications SA ihre Bewerbung zurückgezogen. Dieser Rückzug erfolgte, nachdem sich die beiden Firmen Sunrise Communications SA und diAx AG unter der Leitung von TeleDanmark über einen Zusammenschluss geeinigt haben. Damit verbleiben noch die vier Firmen dSpeed AG (Schwestergesellschaft von diAx), Orange Communications SA, Swisscom AG und das Team 3G (Telefonica) im Rennen um die vier Konzessionen.

Fast bei allen Kandidaten haben sich in den letzten Tagen die Struktur und Eigentumsverhältnisse stark verändert. Dies könne die heutigen und zukünftigen Wettbewerbsverhältnisse im Schweizer Markt beeinflussen, so das BAKO. Man analysiere nun die neue Situation und prüfe verschiedene Handlungsoptionen. In diesem Zusammenhang untersucht das BAKOM auch, ob Anhaltspunkte für unzulässige Absprachen vorliegen.

Die einzelnen Konzessionen können auf Grund der unterschiedlichen Frequenzen für die verschiedenen Bewerber einen unterschiedlichen Wert haben. Deshalb könnte die Durchführung der Auktion auch mit nur vier Bewerbern Sinn machen. Eine andere Möglichkeit ist die Zuteilung der Konzessionen an die Bewerber. Die Wettbewerbskommission (WeKo) wird ihrerseits zur Frage der ausreichenden wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Bewerber konsultiert werden.

Entscheide zum weiteren Vorgehen sollten bis Anfang Dezember vorliegen.


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