Regierung: Internet am Arbeitsplatz künftig steuerfrei
Der Standort Deutschland brauche Arbeitnehmer, die perfekt mit den neuen Medien umgehen können, so das Ministerium. Ein Steuerrecht, das mit bürokratischen Erschwernissen das Heranführen der Menschen an die notwendigen Fähigkeiten erschwert, stehe im Widerspruch zu diesem Ziel.
Die Finanzverwaltungen der Länder stünden aber vor dem Problem, dass das geltende Steuerrecht sie zwingt, mit hohem bürokratischen Aufwand den so genannten geldwerten Vorteil der Nutzung von Computern und Telekommunikationsanlagen zu ermitteln.
Diesem Aufwand steht aber nach Angaben des Bundesfinanzministerium regelmäßig kein fiskalischer Ertrag gegenüber, da die geltende Freigrenze von 50 DM im Monat den tatsächlichen geldwerten Vorteil übersteigt. Durch die bevorstehende Erhöhung dieses Betrages auf 100 DM würde dieses Missverhältnis noch deutlicher.
Der Bundesfinanzminister will deshalb eine Änderung des Einkommensteuerrechts vorschlagen, die sowohl die Unternehmen und die Finanzverwaltungen von unnötigem bürokratischen Aufwand befreit. Künftig soll die Nutzung der PCs und der sonstigen Telekommunikationsanlagen durch den Arbeitnehmer lohnsteuerrechtlich unerheblich sein. Die bisher eigentlich notwendigen Aufzeichnungen werden damit entbehrlich, so das Ministerium.
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