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Neue Behörden-Beschaffungsrichtlinien für Computer

Kauf von Computern und Software soll erleichtert werden. Die öffentlichen Auftraggeber haben sich auf neue Muster-Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik geeinigt. Die Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Brigitte Zypries, präsentierte die überarbeiteten Regelwerke vor Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Industrie in Berlin.
/ Andreas Donath
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Die Muster sind für den Kauf von Hardware und Software durch Behörden, für die Instandhaltung von Hardware und die Inanspruchnahme von IT-Dienstleistungen gedacht und sollen die meisten Standardfälle der Beschaffung abdecken.

Zypries sagte, das neue Vertragswerk sei von grundlegender Bedeutung. "Die Regeln werden es der Verwaltung künftig leichter machen, dringend benötigte Informationstechnik kostengünstig und schnell zu beschaffen", so die Staatssekretärin. Der Bedarf an Computern und Software werde auf absehbare Zeit weiter wachsen. Derzeit kaufen Bund, Länder und Kommunen Informationstechnik für rund zehn Milliarden Mark im Jahr.

Die alten Geschäftsbedingungen hatten sich überholt, weil die Technik immer leistungsfähiger und der Markt immer schnelllebiger wurde. Zudem mussten die Regeln rechtlich auf den neuesten Stand gebracht werden. Grund waren Urteile des Bundesgerichtshofs sowie Änderungen im Urheberrecht und im europäischen Vertragsrecht.

Die neuen Regeln hat eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelt. Sie stehen im Internet unter www.kbst.bund.de zum Abruf bereit.


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