Microsoft muss (noch) nicht vor den Supreme Court
Microsoft-Prozess geht vors Berufungsgericht
Das oberste US-Gericht hat den Antrag des US-Justizministeriums zurückgewiesen, den Kartellrechtsprozess zu verhandeln. Es verwies den Fall an das zuständige Berufungsgericht, den U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.
Damit hat Microsoft einen entscheidenden Stich im Rechtsstreit mit 19 Bundesstaaten und dem US-Justizministerium machen können. Das Unternehmen hatte sich vehement dagegen ausgesprochen, den Fall direkt vor dem Supreme Court zu verhandeln. Dieser würde der Komplexität des Falls nicht Rechnung tragen, so das Argument Microsofts.
Das US-Justizministerium hingegen hatte auf eine schnelle Entscheidung gedrängt, die nur der Supreme Court treffen kann. Sollten die Parteien sich nicht vor dem Berufungsgericht einigen oder das noch zu fällende Urteil akzeptieren, steht anschließend beiden der Weg vor den Supreme Court zu, so dass die jetzige Berufungsverhandlung wohl nur ein weiterer Zwischenschritt auf dem Weg zu einem Urteil sein kann.
Im April hatte Richter Thomas Penfield Jackson vom U.S. District Court for the District of Columbia das vorläufige Urteil im Kartellrechts-Prozess gegen Microsoft gefällt und im Juni das Strafmaß, die Zerschlagung des Konzerns, verkündet.
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