MobilCom - Klage gegen UMTS-Lizenzgebühr?

Unternehmen lässt Rechtmäßigkeit der UMTS-Lizenzgebühr prüfen

Die MobilCom Multimedia GmbH, die eine der sechs UMTS-Lizenzen ersteigert hat, will nun die Lizenzgebühr gerichtlich überprüfen lassen. Man habe fristgerecht Widerspruch gegen den Gebührenbescheid der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eingelegt, so das Unternehmen am Mittwochabend in einer Presseerklärung.

Artikel veröffentlicht am ,

Als Grund für die rechtlichen Schritte nennt MobilCom Zweifel an der Rechtmäßigkeit der UMTS-Versteigerung. Es lägen möglicherweise Verstöße gegen das Haushaltsrecht, das Grundgesetz, das Kartellgesetz, die deutsche Finanzverfassung, europarechtliche Anordnungen an die Vergabe der UMTS-Lizenzen sowie gegen Artikel 10 der EU-Lizenzrichtlinie vor, so MobilCom.

Zudem äußerte das Büdelsdorfer Unternehmen Zweifel daran, ob der Staat als Mehrheitsaktionär des Mutterkonzerns eines Wettbewerbers mit dem Versteigerungsverfahren eine Wettbewerbsverzerrung erzeugt habe.

"Mit der eingeleiteten Prüfung wollen wir lediglich die Rechtmäßigkeit des Zahlungsbescheides überprüfen lassen. Wir sind es unseren Aktionären schuldig, diese Chance auf Reduzierung der UMTS-Lizenz-Kosten wahrzunehmen", betont MobilCom-Chef Gerhard Schmid.

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