Rechtsgutachten: Internet-Einkauf mit Fallstricken
AgV: Gerichtsort und anwendbares Recht unklar
Nach Meinung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) sei das Internet zwar kein rechtsfreier Raum, aber für Verbraucher gäbe es immer noch zahlreiche Fallstricke beim Online-Einkauf. Die AgV hat ein Rechtsgutachten zu "Verbraucher und Recht im elektronischen Geschäftsverkehr" herausgegeben.
Nach wie vor sei ungeklärt, welche Rechte deutsche Konsumenten haben, wenn sie per Internet, zum Beispiel bei einem französischen Anbieter, eingekauft haben. Man müsse sich im Konfliktfall die Frage stellen, ob nun deutsches oder französisches Recht gelte, so die AgV.
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Das Gutachten, das die Juristen Professor Norbert Reich und Annette Nordhausen von der Universität Bremen im Auftrag der AgV zu dieser Problematik erarbeitet haben, kommt zu dem Schluss, dass hier "offene Regelungsflanken" bestehen.
Derzeit sei vor allem das Europaparlament gefordert, das in der kommenden Woche über die Frage des Verbrauchergerichtsstandes verhandeln wird, erläuterte die AgV-Geschäftsführerin, die gleichzeitig Präsidentin des Europäischen Verbraucherverbandes BEUC mit Sitz in Brüssel ist.
Die deutsche AgV fordert ebenso wie der Europäische Verbraucherverband, dass das EU-Parlament sicherstellen muss, dass Verbraucher in ihrem Heimatland klagen können. "Andernfalls müssten wir die Konsumenten davor warnen, im Ausland einzukaufen, weil sie im Streitfall kaum eine Chance haben, ihre Rechte durchzusetzen", so Köhne.
Die EU-Kommission hat zu dieser Frage bereits eine vernünftige Regelung vorgeschlagen, so Gutachter Reich. Verbraucher, die über eine Website Bestellungen vorgenommen haben, sollen demnach bei Konflikten mit dem Anbieter vor den Gerichten ihres Landes klagen und nur dort verklagt werden können.
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