Rechtsgutachten: Internet-Einkauf mit Fallstricken

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments will diesen Vorschlag nun aber zum Nachteil der Konsumenten verwässern. Demnach soll es den Anbietern erlaubt werden, den Verbrauchern das Recht zur Klage vor ihrem Heimatgericht zu entziehen, sofern der Anbieter gleichzeitig ein außergerichtliches Streitschlichtungssystem anbietet.

Da es derzeit europaweit aber noch keine fairen außergerichtlichen Schlichtungsmechanismen gibt, werden Verbraucher in der Regel das Nachsehen haben, so die Studie. Zudem würden die Pläne des EU-Rechtsausschusses die Verbraucherrechte derart schwächen, dass künftig auch die Entwicklung von fairen Schlichtungsverfahren stark behindert werde, befürchtet Reich.

Der Widerstand im EU-Parlament gegen faire Regeln für Konsumenten erweist der Entwicklung des Internet-Handels einen Bärendienst, betonte Verbraucherschützerin Köhne. "Wirksamer Rechtsschutz für alle Bürger ist ein Grundrecht, für dessen Schutz die Parlamentarier eintreten müssen". Wenn Verbraucher jedoch dazu gezwungen werden, ihre Rechte vor ausländischen Gerichten und gegenüber einem für sie fremden Rechtssystem zu vertreten, sei dies mit dem Grundgedanken der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar, betonte Professor Reich.

Als weiteres wesentliches Defizit der bisherigen Rechtslage heben die Autoren der Studie hervor, dass es Anbietern im Einzelfall möglich ist, Verbrauchern den Schutz zu entziehen, der ihnen auf Grund der EU-Gesetzgebung eigentlich zusteht. Demnach darf ein in der EU tätiger Online-Anbieter z.B. im Kleingedruckten bestimmen, dass nicht das Recht eines EU-Landes Anwendung finden soll, sondern beispielsweise das einer Karibikinsel. Die EU müsse sicherstellen, dass ihre eigenen Regeln zum Verbraucherschutz auch bei grenzüberschreitenden Einkäufen angewendet werden müssen, so die Forderung der Rechtsexperten.

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