BDI fordert Regelungen zur Besteuerung von Stock Options
Steuerliche Begünstigung von Stock Options gefordert
Der Steuerausschuss des Bundesverbands der Deutschen Industrie forderte heute in einem Positionspapier neue gesetzliche Regelungen für Aktienoptionen. Die Steuern auf die, besonders in der New Economy beliebten Aktienoptionen müssten niedriger ausfallen.
Gewinne aus Optionen dürften nicht mehr mit normalem Arbeitslohn gleichzusetzen sein. So sollen bei nicht handelbaren Optionen - entsprechend dem Halbeinkünfteverfahren - nur die Hälfte des Gewinns zum Ausübungszeitpunkt zu Grunde gelegt werden. Bei frei handelbaren Optionen solle im Zeitpunkt der Einräumung ein Pauschalbetrag von 7,5 Prozent des Kurswertes versteuert werden.
Der BDI führt an, dass die Unternehmen mit der Optionsgewährung hauptsächlich Ziele wie Mitarbeiter-Motivation, Rekrutierung von normalerweise nicht bezahlbaren Mitarbeitern und die Bindung von Führungskräften an das Unternehmen verfolgen.
Aktienoptionen gelten derzeit aber als Sachleistung und werden steuerlich als geldwerter Vorteil betrachtet. Die Bemessung dieses geldwerten Vorteils ist umstritten: In der Vergangenheit gab es unterschiedliche Auffassungen und Gerichtsurteile zu der Frage, wie und zu welchem Zeitpunkt Aktienoptionen zu besteuern sind, so der BDI. Die Besteuerung in Deutschland sei im internationalen Vergleich nicht attraktiv. In anderen Ländern (z. B. Großbritannien oder USA) gebe es erhebliche Steuererleichterungen.
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