US-Justizministerium billigt VoiceStream-Kauf durch Telekom
Kauf dennoch noch nicht abgeschlossen
Die VoiceStream Wireless Corporation und die Deutsche Telekom AG haben bekannt gegeben, dass die Wartefrist für die Fusionsvereinbarung gemäß dem amerikanischen Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von 1976 abgelaufen ist.
Die Billigung durch das US-Justizministerium gemäß Hart-Scott-Rodino ist der erste Schritt im Rahmen der Prüfungen der Transaktion durch die US-Regulierungsinstanzen. Der Zusammenschluss war am 24. Juli 2000 bekannt gegeben worden.
Die Transaktion unterliegt noch der Genehmigung bzw. Billigung durch die US-amerikanischen Regulierungsgremien, d.h. der Federal Communications Commission und dem Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS), ferner der Zustimmung durch die VoiceStream-Aktionäre sowie den für den Abschluss solcher Transaktionen üblichen Bedingungen.
Die VoiceStream Wireless Corporation gehört zu den führenden Anbietern von Mobilfunkdiensten in den USA und betreibt ein GSM-Netz.