BDI: PC-Abgaben der Bundesregierung verzerren den Wettbewerb

Industrieverband gegen pauschale Abgaben auf Informationstechnologie

Nachdem sich bereits die Opposition gegen geplante erweiterte Urheberrechtsabgaben stark macht, spricht sich nun auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) in einer Pressemitteilung gegen voreilige finanzielle Belastungen von Computern, CD-Brennern und digitalen Kopien in einem deutschen Alleingang aus. Urheber müssten bereits bei der derzeitigen Rechtslage angemessen vergütet werden, wenn die Allgemeinheit ihre Werke nutzt.

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Die Pläne der Bundesregierung würden jedoch nach Meinung des BDI über dieses Ziel hinaus schießen und seien zudem nicht mit der EU abgestimmt.

Für Geräte, mit denen Kopien gemacht werden können, ist schon heute eine Abgabe fällig. PCs sind jedoch nicht in erster Linie für das Kopieren gedacht. Bei Telefaxgeräten und Scannern macht nach dem Vergütungsbericht der Bundesregierung die Urheberrechtsvergütung teilweise 30 Prozent des Verkaufspreises aus.

Eine solche Entwicklung bei PCs dürfe sich keinesfalls wiederholen, warnt der BDI. Dies führe zu schweren Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Union. Andere Mitgliedsstaaten würden die Abgabe auf PCs nicht kennen.

Auch die pauschale Abgabe für digitale Kopien hält der BDI für verfehlt. Wer sich geschützte Werke aus dem Internet herunterlade, müsse selbstverständlich den Urheber vergüten. Falsch sei aber der Plan der Bundesregierung, die ein pauschales Vergütungssystem vorschlägt: Alle sollen zahlen für die bloße Möglichkeit, digital zu kopieren.

Viel besser, weil gerechter, sei eine Einzelabrechnung zwischen Urheber und Nutzer, so der BDI. Die technischen Voraussetzungen dafür seien vorhanden (Digital Rights Management). Auf diesem Wege würde eine Pauschalisierung mit all ihren Nachteilen vermieden.

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