MP3.com unterliegt Klage der Universal Music Group
Die UMG hatte MP3.com verklagt, da Nutzer des My.MP3.com-Dienstes die von ihnen gekauften CDs für sich selbst zum jederzeitigen Abrufen ins Internet stellen konnten. In einer Stellungnahme erklärte Michael Robertson, Chairman und CEO von MP3.com, dass "jeder das Recht haben solle, die von ihm erworbene Musik anhören zu dürfen, auch wenn es über das Internet ist". MP3.com hat angekündigt, in Berufung zu gehen.
Unterdessen hat sich die Recording Industry Association of America (RIAA) zur Entscheidung positiv zum Urteil des Gerichts geäußert: "Wir sind sicher, dass es diejenigen ermutigen wird, sich im Vorfeld eine Erlaubnis einzuholen, die ein Geschäft auf Basis der urheberrechtlich geschützten Arbeiten anderer aufbauen wollen. Das ist der beste und schnellste Weg, einen pulsierenden Marktplatz für Musik im Internet aufzubauen" , so Cary Sherman, Senior Executive Vice President und General Counsel der RIAA.