Umfrage: 40 Prozent riskieren für Moorhuhnspielen den Job
Computer Channel warnt vor unerlaubten Spielen im Büro
Für die Moorhuhnjagd im Büro riskieren mehr als 40 Prozent der Spiele-Fans ihren Job oder nehmen arbeitsrechtliche Konsequenzen in Kauf, ist das Ergebnis einer Internet-Umfrage mit mehr als 5.000 Teilnehmern, die bei der Erhebung des Computer Channels teilgenommen haben.
Diese hohe Beteiligungsquote gibt einen guten Einblick darüber, wie brisant das Thema ist, zumal das Computerspiel Moorhuhn 2 bereits über acht Millionen Mal über den Computer Channel heruntergeladen wurde, der auch die Umfrage startete.
Nach der Computer-Channel-Umfrage spielen 41 Prozent während der Arbeitszeit und trotz ausdrücklichen Verbots des Arbeitgebers. 14 Prozent halten sich an das Spielverbot im Dienst. Bei weiteren 14 Prozent wird das gelegentliche Moorhuhnjagen im Büro toleriert.
Ein Drittel der Moorhuhn-Fans, die an der Internet-Befragung teilgenommen haben, braucht sich darüber offenbar keine Gedanken zu machen: 31 Prozent gaben an, der Boss habe im Büro den Highscore.
Unternehmen haben das Thema PC-Spielen während der Arbeitszeit unterschiedlich geregelt. Die Commerzbank beispielsweise untersagt ihren Mitarbeitern ausdrücklich das Moorhuhnschießen im Dienst, zusätzlich sind spezielle Filterprogramme installiert, wie der Computer Channel erfragt hat. Auch der Elektronikkonzern Philips verbietet seinen Beschäftigten das PC-Spiel während der Arbeit, doch verzichtet der Konzern auf Kontrollinstanzen: "Jeder Einzelne ist selbst verantwortlich und muss gegebenenfalls die Konsequenzen tragen", sagte eine Philips-Sprecherin.
Bei Siemens dürfen PC und Internet grundsätzlich nur dienstlich genutzt werden. Der Konzern setzt dabei auf die Vertrauensbasis. "Wir haben damit bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Schon der Moorhuhn-Hype im vergangenen Winter war bei uns kein Thema", heißt es aus der Siemens-Zentrale in München. Das Software-Unternehmen SAP sieht keinen Grund, PC-Spiele wie das Moorhuhn auf den Index zu setzen. "Wir setzen auf die Verantwortung unserer Mitarbeiter", sagte ein Firmensprecher. "Wenn es im Rahmen bleibt, ist gegen ein Spiel zur Entspannung nichts einzuwenden."
Arbeitsrechtlich ist das Thema Computerspiel klar geregelt: "Wer trotz Verbots des Arbeitgebers beim Spielen erwischt wird, muss mit einer Abmahnung rechnen", sagte Computer-Channel-Rechtsexperte Christian Czirnich. Bei wiederholtem Verstoß sei dies ein Kündigungsgrund.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed





