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Massiver Ärger durch gekaufte oder gemietete E-Mail-Adressen

Erfolgreiches E-Mail-Marketing nur mit Zustimmung der Empfänger. Deutsche Adress-Broker bieten mittlerweile auch segmentierte, also z.B. nach Geschlecht, Alter und Einkommen sortierte E-Mail-Adressen an. Vor der Verwendung dieser gekauften oder gemieteten Adressen für Marketing-Aktionen warnt nun E-Mail-Marketing-Spezialist Klaus Arnhold aus Hamburg. Mit ihnen können sich ahnungslose Kunden massiven Ärger einhandeln.
/ Christian Klaß
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Laut Klaus Arnhold(öffnet im neuen Fenster) wurde bei Testanfragen festgestellt, dass verschiedene deutsche Adress-Broker mittlerweile segmentierte E-Mail-Adressen uninformierten Kunden zum Verkauf oder zur Miete anbieten.

"Die Grundlage für erfolgreiches E-Mail-Marketing ist, dass der Empfänger vorher seine Zustimmung für die Zusendung gegeben hat" , meint Arnhold. "Solche gekauften oder gemieteten Adresslisten sind nichts anderes als hundertprozentige Spam-Listen."

Deshalb müsse davon ausgegangen werden, dass die Adressaten in einer solchen Adress-Liste niemals zugestimmt haben, vom Erwerber der Adress-Liste Marketing-Mails zu erhalten.

Die Folge des Versands an eine solche Adress-Liste ist nicht nur, dass der Versender sich als so genannter Spammer äußerst unbeliebt macht. Es muss auch mit wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen wie z.B. Abmahnungen wegen Zusendung unverlangter E-Mails gerechnet werden. In Österreich ist die Zusendung unverlangter E-Mails mittlerweile sogar ein Straftatbestand. Auch die EU plane, derartige unverlangte Zusendungen generell zu verbieten.

So gut wie kaum bekannt ist jedoch, dass solch ungewolltes Spamming auch einen Eintrag in der MAPS RBL(öffnet im neuen Fenster) (Mail Abuse Prevention System – Realtime Blackhole List) nach sich ziehen kann, was für ein Unternehmen fatale Folgen haben kann:

Die Abfrage dieser Anti-Spammer-Datenbank ist mittlerweile ein Standard-Feature vieler Mailserver, wie z. B. der sehr häufig eingesetzten Software Sendmail. Wenn die IP-Adresse eines Spammers in der RBL gelistet ist, nimmt der Mailserver beim Internetprovider E-Mails von dieser Adresse nicht mehr an. Des Weiteren setzen viele große Freemailer wie HotMail, Yahoo und ebenso AOL die RBL-Datenbank zur Filterung von Spam-Mails ein.

22.000 Systemadministratoren zählen zu den weltweit zahlenden Nutzern der Datenbank, eine unbekannte Zahl weiterer SysAdmins nutzt RBL im Direktzugriff. Die Listung einer IP-Adresse in der RBL hat damit die für die Unternehmenskommunikation fatale Folge, dass dadurch die gesamte E-Mail-Firmenkommunikation zum Stillstand kommt.

Eine noch relativ unbekannte Begleiterscheinung ist, dass es für den beliebten Apache-Webserver zwischenzeitlich auch ein Modul gibt, welches die RBL abfragt. Hosts, die in der RBL gelistet sind, erhalten dann auch keinen Zugriff mehr auf bestimmte Web-Sites. So soll vermieden werden, dass automatische Adressensammler, so genannte Spambots, von den so blockierten Webseiten E-Mail-Adressen "einsammeln" können.

Die Erlaubnis (Permission) des E-Mail-Empfängers ist demnach die Voraussetzung für jedes E-Mail-Marketing. Diese Erlaubnis kann jedoch niemals verkauft, vermietet oder vorausgesetzt werden. Auch der dmmv vertritt die Auffassung, dass der Versand von Marketing-E-Mails ausschließlich an Empfänger zulässig ist, die vorher ihre explizite Einwilligung durch das Opt-In-Verfahren gegeben haben.


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