Bundeswirtschaftministerium: Keine UMTS-Gesundheitsgefahren
Müller betonte aber, dass man die ständige Prüfungsverpflichtung habe, ob die Grenzwerte dem aktuellen und anerkannten Stand der Forschung entsprechen.
Es gebe allerdings zur Zeit keine Aussagen der Wissenschaft und nicht einmal einen begründeten Verdacht, die uns veranlassen, die gesetzlichen Vorgaben zu ändern. Die Grenzwerte, die kontinuierlich an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst würden, stützen sich auf Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzorganisation, der Weltgesundheitsorganisation, des Europäischen Parlamentes sowie der Deutschen Strahlenschutzkommission.
Jede neu zu errichtende Funkanlage über zehn Watt Sendeleistung – und hierzu gehören die meisten Mobilfunksender des heute gebräuchlichen Systems GSM sowie der zukünftigen UMTS-Systeme – benötigt eine Bescheinigung, dass sie die verordneten Grenzwerte einhält.
Wenn auch die Netze der Basisstationen für den Mobilfunk dicht geknüpft sein müssen, um eine flächenmäßige Versorgung sicherzustellen, so sei dennoch nicht mit einer nachweislichen Belastung durch die elektromagnetischen Felder zu rechnen, da gerade durch den engmaschigen Aufbau der Netze nur sehr geringe Sendeleistungen benötigt werden, so der Minister.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hatten die Bundesregierung aufgefordert, mindestens ein Prozent des Gewinns aus der Versteigerung der Mobilfunklizenzen zur Verfügung zu stellen, um die Auswirkungen der UMTS-Technologie auf Mensch und Umwelt zu erforschen. Darüber hinaus wurden Gerüchte laut, Bundesumweltminister Trittin wolle die Grenzwerte herabsetzen.
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