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Filmindustrie gewinnt ersten Prozess gegen DeCSS

Einstweilige Verfügung gegen Umgehung des DVD-Kopierschutzes nochmals bestätigt. Die Motion Picture Association of America (MPAA) hat den von ihr angestrengten ersten Prozess gegen die Betreiber des Magazins 2600.com und die Verbreitung von DeCSS gewonnen. Mit DeCSS, das über die Website der Angeklagten vertrieben wurde, lassen sich kopiergeschütze DVDs entschlüsseln und weiterverbreiten.
/ Thorsten Wiesner
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In der Begründung des Richters Lewis Kaplan heißt es, dass durch DeCSS das Urheberrecht verletzt werde und das Programm daher illegal sei. Den Argumenten der Angeklagten, dass es sich bei DeCSS um Computercode handle und dieser von der amerikanischen Verfassung durch die Meinungsfreiheit geschützt sei, wurde somit nicht Recht gegeben.

Die Verbreitung kopiergeschützer DVDs verstoße gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA), der 1998 erlassen wurde und das Urheberrecht sichern soll. Die Kläger hatten auf Grund des Verstoßes gegen den DMCA bereits im Januar diesen Jahres eine einstweilige Verfügung gegen DeCSS durchsetzen können, die durch das Urteil nun nochmals bestätigt wurde.


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