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Internet-Zugang im Büro kann den Job kosten

CMG: Klare Betriebsregeln für Internetbenutzung notwendig. Wer freien Internet-Zugang im Büro hat und die falschen Seiten im World Wide Web aufruft, riskiert seinen Job, warnt die E-Business-Beratungsgesellschaft CMG. Nach Recherchen des Unternehmens gewähren ca. 60 Prozent der Unternehmen ihren Mitarbeitern am Arbeitsplatz freien Zugang zum Web.
/ Andreas Donath
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Allerdings gibt es in 80 Prozent keine eindeutige Firmenpolitik, welche Seiten sich die Beschäftigten im Büro ansehen dürfen – und – viel wichtiger: welche nicht. Dennoch überwachen immer mehr Unternehmen das Online-Verhalten ihrer Mitarbeiter – und schreiben eine Abmahnung, wenn nicht berufsbezogene Inhalte wie beispielsweise Sexseiten auf dem Monitor erscheinen. Im Wiederholungsfall kann es zur Kündigung kommen.

Eine aktuelle Untersuchung von CMG hat ergeben, dass sich die Mehrzahl der Unternehmen mit Internet-Zugang am Arbeitsplatz mit nebulösen Umschreibungen begnügen, welche Inhalte erlaubt und welche verboten sind. Begriffe wie "angemessen", "den betrieblichen Fortlauf fördern" bzw. "unerwünscht" und "anstößig" öffnen Interpretationen Tür und Tor, meinen die E-Business-Berater von CMG.

Ebenso verfügt nur eine kleine Minderheit über eine eindeutige Firmenpolitik zum Online-Shopping: Dürfen die Beschäftigten vom Arbeitsplatz aus im Internet einkaufen gehen? Wenn ja, nur in der Mittagspause oder auch während der regulären Arbeitszeit?

"Online-Surfen am Arbeitsplatz ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen gefährlich, solange eindeutige Regelungen dazu fehlen" , erklärte dazu Reinhold Friedrich, Geschäftsführer und Chairman von CMG.

Ungeklärt sind beispielsweise Haftungsfragen, wenn durch das Surfverhalten eines Beschäftigten illegale Inhalte – von Kinderpornografie bis zu Nazipropaganda – auf den Firmenserver gelangen, erläutert der CMG-Chef.

Auch bei einer über die Firmen-E-Mailadresse aufgegebenen Bestellung stelle sich die Frage nach der Haftung durch den Arbeitgeber. Umgekehrt ist ungeklärt, ob ein Arbeitnehmer für den Schaden aufkommen muss, wenn er über das Internet versehentlich einen Computervirus auf den Firmenserver holt, indem er eine nicht berufsbezogene Webseite aufruft.

Als Abhilfe rät CMG-Geschäftsführer Reinhold Friedrich zu klaren Betriebsregeln für die Internet-Nutzung im Unternehmen. Zudem empfiehlt er das Abblocken unerwünschter Webinhalte durch technische Maßnahmen. So können beispielsweise Webseiten, die anstößige Begriffe enthalten, durch Firewalls mit Filterung der Inhalte konsequent vom Aufruf am Arbeitsplatz ausgeschlossen werden.

Die Mehrzahl der Unternehmen ohne interne Internet-Firmenpolitik verfolgen nach eigenen Angaben extern eine ausgeklügelte E-Business-Strategie, so CMG.


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