CMG zieht Abmahnung wegen Samba zurück
CMG verwehrt sich gegen den Begriff "Abmahnwelle", da man nur ein einzelnes Unternehmen angeschrieben, auf die Verletzung der Markenrechte, die CMG am Begriff "SAMBA" hält, hingewiesen und aufgefordert habe, die Verletzung zu unterlassen. CMG hat eine Software namens SAMBA (Standard Anwendung Meldewesen Banken) entwickelt, die laut CMG heute Marktführer bei Bankenmeldesoftware in Deutschland sei.
Es sei nun die Absicht von CMG, eine Verwechslung zwischen der eigenen SAMBA-Bankensoftware und der Open-Source-Software Samba zu vermeiden. "Zwar erfüllen beide Programme völlig unterschiedliche Funktionen, können jedoch dennoch von Nicht-Fachleuten leicht durcheinander gebracht werden, was für beide Seiten von Nachteil ist" , so CMG.
Es habe sich mittlerweile herausgestellt, dass die Namensverantwortung für die Open-Source-Software bei einer australischen Internet-Firma liegt, zu der CMG Kontakt aufnehmen will, um eine Einigung zu erzielen, so dass die zufällig gleiche Namensgebung in Deutschland künftig nicht mehr zu Missverständnissen führen könne.
Zugleich will CMG das Abmahnverfahren gegen die angeschriebene Firma, die lediglich Support für die Open-Source-Software leistet, einstellen. Es seien auch keine weiteren Abmahnungen geplant, schließlich sei es nicht die Absicht von CMG, den Open-Source-Anbietern einen geschäftlichen Schaden zuzufügen oder den Vertrieb respektive die Nutzung der Produkte zu behindern.
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