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ASP-Konsortium will gegen die Marke "ASP" vorgehen

ASP-Konsortium e.V. für freie Nutzung des Begriffs "ASP". Unternehmen im ASP-Bereich erhielten in den vergangenen Wochen ein Schreiben durch den "Besitzer" der Marke "ASP" das ihnen die Nutzung des Kürzels "ASP" untersagt, erklärte das ASP-Konsortium. Daher will der Zusammenschluss von ASP-Anbietern nun zum Schutz der freien Verfügbarkeit des Begriffs ASP die Löschung des Begriffs "ASP" beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragen.
/ Jens Ihlenfeld
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Die Marke wurde am 3.8.99 angemeldet, worauf das Deutsche Patent- und Markenamt die Marke am 10.1.2000 eingetragen hat. Das ASP-Konsortium vertritt gegenwärtig über 60 Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum.

Zwar habe das DPMA zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht davon ausgehen können, dass der Begriff "ASP" als Abkürzung für "Application Service Provider" eine weltweit allgemein gültige Bedeutung erhält, so der Verband, in der Psychologie sei der Begriff allerdings bereits seit längerem in Gebrauch.

Nach dem Bekanntwerden habe sich das ASP-Konsortium mit dem Markeninhaber in Verbindung gesetzt und ihn aufgefordert, die Marke zum freien Gebrauch freizugeben. Den Vorschlag des ASP-Konsortiums, die Marke "ASP" löschen zu lassen und damit die freie Verfügbarkeit zu gewährleisten, lehnt der Markenunhaber laut ASP-Konsortium ab, so dass das ASP-Konsortium nun seinerseits die Löschung beim DPMA beantragt hat.

"Es kann nicht sein, dass der Eintrag eines allgemein gültigen Begriffs wie ASP durch einen Einzelnen die Nutzung dieses Begriffs für die Allgemeinheit beschränkt oder behindert. Als Verband, der die Interessen des ASP-Marktes zu vertreten hat, sehen wir es als unsere Pflicht an, die freie Verfügbarkeit des Begriffs für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten" , erklärt Christian Kruppa, Vorstandsvorsitzender des ASP-Konsortiums.

Nachtrag vom 18. April 2007, 12:45 Uhr:
Es habe nie massenhafte Abmahnung gegeben, so der Markeninhaber. Zum Zeitpunkt der Markenanmeldung habe das ASP-Konsortiums noch nicht existiert. Dem Antrag auf Löschung der Marke habe das Bundespatentgericht nicht zugestimmt.


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