Phonoindustrie will Download von Napster verbieten
In dem recht merkwürdigen Schreiben mit dem Betreff: "Internet-Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen" ist die Rede davon, dass "das Distrikt-Gericht in San Francisco, Kalifornien, den Dienst von MP3.com per einstweiliger Verfügung verboten hat, weil durch die Verbreitung von Musikaufnahmen die Urheber- und Leistungsschutzrechte unserer Mitgliedsfirmen und der ihnen verbundenen ausübenden Künstler an diesen Aufnahmen verletzt werden. Auch die Verfügbarmachung des Dienstes von Napster.com per Hyperlink ist rechtsverletzend."
Dabei geht die IFPI davon aus, dass bereits der Napster Client eine Rechstverletzung darstellt, was aber offenbar selbst nach Einsschätzung von US-Bundesrichterin Marilyn Patel, die die einstweilige Verfügung gegen Napster erließ, nicht der Fall war. So richtete sich die zunächst bis zur Gerichtsverhandlung ausgesetzte Entscheidung gegen den Dienst Napster, nicht gegen die Software an sich.
"Wir und auch die anderen Betreiber haben uns dazu entschlossen, dieser Aufforderung nicht nachzukommen und werten diese als Einschüchterungsversuch." Neben der kurzen Frist sei die Form der E-Mail – eine schriftliche Aufforderung hat bis dato keiner erhalten – recht ungewöhnlich, so die Betreiber von mpex.net.
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