Napster darf weitermachen - vorerst
Einstweilige Verfügung abgeschmettert
Der beliebte Musik-Download-Dienst Napster hat am Freitag vor einem Berufungsgericht einen kleinen Erfolg errungen: Die Verfügung von US-Bundesrichterin Marilyn Patel, nach der Napster bis Freitagnacht alle Titel, auf die Urheberrechte angemeldet sind, aus seinen Verzeichnissen entfernen muss, wurde aufgehoben.
Bis zum eigentlichen Gerichtstermin am 18. August, wenn sich Napster und die Recording Industry Association of America (RIAA) gegenüberstehen, darf Napster vorerst weitermachen wie bisher. Die RIAA hat die millionenschwere Klage gegen den Download-Dienst bereits im Dezember 1999 eingereicht, weil als MP3-Dateien kodierte und urheberrechtlich geschützte Musikstücke über den Dienst verteilt werden.
Napster-Gründer Shawn Fanning begrüsßte die Entscheidung des Berufungsgerichts verständlicherweise: "Ich bin glücklich und dankbar, dass wir uns nicht von unseren 20 Millionen Nutzern abwenden müssen und dass wir weiterhin Künstler unterstützen können. Wir arbeiten weiter und hoffen auf das Beste."
Napster will seinen "Buycott" weiterführen und seine Nutzer dazu drängen, CDs von Künstlern zu kaufen, die der Musik-Gemeinschaft zur Seite stehen.
Kommentar:
Selbst wenn Napster der RIAA am 18. August vor Gericht unterliegt, ist fraglich, ob dies große Auswirkung auf die begonnene Entwicklung "freier Musik" mit anderen Vertriebsformen hat. Zumal es neben Napster bereits eine immer größere Zahl von Open-Source-Alternativen gibt.
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