Napster darf weitermachen - vorerst

Einstweilige Verfügung abgeschmettert

Der beliebte Musik-Download-Dienst Napster hat am Freitag vor einem Berufungsgericht einen kleinen Erfolg errungen: Die Verfügung von US-Bundesrichterin Marilyn Patel, nach der Napster bis Freitagnacht alle Titel, auf die Urheberrechte angemeldet sind, aus seinen Verzeichnissen entfernen muss, wurde aufgehoben.

Artikel veröffentlicht am ,

Bis zum eigentlichen Gerichtstermin am 18. August, wenn sich Napster und die Recording Industry Association of America (RIAA) gegenüberstehen, darf Napster vorerst weitermachen wie bisher. Die RIAA hat die millionenschwere Klage gegen den Download-Dienst bereits im Dezember 1999 eingereicht, weil als MP3-Dateien kodierte und urheberrechtlich geschützte Musikstücke über den Dienst verteilt werden.

Napster-Gründer Shawn Fanning begrüsßte die Entscheidung des Berufungsgerichts verständlicherweise: "Ich bin glücklich und dankbar, dass wir uns nicht von unseren 20 Millionen Nutzern abwenden müssen und dass wir weiterhin Künstler unterstützen können. Wir arbeiten weiter und hoffen auf das Beste."

Napster will seinen "Buycott" weiterführen und seine Nutzer dazu drängen, CDs von Künstlern zu kaufen, die der Musik-Gemeinschaft zur Seite stehen.

Kommentar:
Selbst wenn Napster der RIAA am 18. August vor Gericht unterliegt, ist fraglich, ob dies große Auswirkung auf die begonnene Entwicklung "freier Musik" mit anderen Vertriebsformen hat. Zumal es neben Napster bereits eine immer größere Zahl von Open-Source-Alternativen gibt.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /