Yahoo drohen in Frankreich Strafen wegen Nazi-Auktionen
Juristisches grenzüberschreitendes Neuland
Der Portalbetreiber Yahoo wird in Frankreich möglicherweise Geldstrafen von täglich bis zu 300.000 DM zahlen müssen, entschied ein Gericht, wenn weiterhin französische Surfer auf die Auktionsseite zugreifen können, auf denen unter anderem Nazi-Gegenstände versteigert werden.
Der Richter setzte die Frist auf einen Tag fest, innerhalb dem Yahoo es bewerkstelligen muss, französische Surfer daran zu hindern, auf die Webseiten mit den Nazi-Relikten zuzugreifen, die von privaten und gewerblichen Händlern vornehmlich aus den USA, aber auch aus Großbritannien dort angeboten werden.
Die Auktionen wurden nach einem vorhergegenden Richterspruch schon vom französischen Portal Yahoo.fr entfernt, während die Betreiber von Yahoo USA es ablehnten, die betreffenden Auktionen von der Website zu nehmen oder entsprechende Warnhinweise anzubringen.
Zur Zeit werden hunderte von Nazi-Memorabilien angeboten, vor allem Orden, Messer und Fahnen.
Zur Klage gebracht wurde die Sache durch die Vereinigung jüdischer Studenten und der internationalen Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (LICRA), zu deren Ehrenmitglieder der französische Präsident Jacques Chirac und der Premierminister Lionel Jospin gehören.
Nach französischem Recht ist der Handel mit gewaltverherrlichenden oder rassistischen Gegenständen verboten. Auch in der Bundesrepublik Deutschland gelten ähnliche Bestimmungen.
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