Explorer-Streit: c't will gegen Serienabmahnung vorgehen
Einstweilige Verfügung gegen c't
Mittlerweile ist die bereits gestern von Freiherrn von Gravenreuth angekündigte einstweilige Verfügung der Symicron GmbH gegen den Heise-Verlag zugegangen. Demnach ist es dem Verlag in Zukunft untersagt, "die Kennzeichnung 'Explore2fs' und/oder 'HFVExplorer' im geschäftlichen Verkehr für eine Software auf einer CD-ROM als Beilage zur Zeitschrift zu benutzen". Der Verlag nimmt dies bis zu einer gerichtlichen Klärung gelassen hin, erscheint doch die nächste Ausgabe bereits am Montag.
Allerdings will die c't-Redaktion nun dem Verdacht der Serienabmahnung nachgehen, wie sie im Fall "Webspace" festgestellt wurde. Dort hieß es in der Urteilsbegründung, dass es sich um "Serienabmahnung zum alleinigen Zweck des Geldverdienens" handeln könnte.
Die Redaktion bittet daher Betroffene, die in Sachen "Explorer" abgemahnt wurden, um eine Mitteilung per Fax (0511/5352-417), per Brief (c't-Redaktion, Postfach 610407, 30604 Hannover) oder per E-Mail an abmahn-ex@heise.de. Die Redaktion der c't sichert dabei zu, ohne ausdrückliche Zustimmung keine Namen zu veröffentlichen.
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