Explorer-Streit - Schlägt Gravenreuth zurück?

Angeblich einstweilige Verfügung gegen Verlag Heinz Heise

Laut einem Posting von Günter Freiherr von Gravenreuth im Forum von Freedom for Links erging gestern eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag Heinz Heise, wonach diesem untersagt wurde, die "HFVExplorer"- und/oder die "explore2fs"-Software zu verbreiten. Zuvor hatte der Heise-Verlag eine einstweilige Verfügung gegen Gravenreuth und seine Mandantin, die Symicron GmbH, erwirkt, die diesen untersagt, die Verkaufsstellen des c't-Magazins auf den angeblichen Markenverstoß hinzuweisen oder gar abzumahnen.

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Gravenreuth weist in dem Posting weiterhin darauf hin, dass weder seine Mandantin noch er selbst beabsichtigen, sich an die Verfügung des LG Hannover nicht mehr zu halten. "Allerdings wird vom Heise-Verlag erwartet, dass auch er sich an die gegen ihn ergangene einstweilige Verfügung hält", so Gravenreuth.

Gravenreuth hatte damit gedroht, serienweise die gewerblichen Vertriebsstellen des c't-Magazins abzumahnen, sofern der Verlag nicht auf seine Forderungen eingehe und eine Lizenzvereinbarung für die Nutzung der Marke "Explorer" unterzeichne. Grund für diese Drohung war, dass dem c't-Magazin in der Ausgabe 14/2000 eine CD-ROM beiliegt, auf der sich unter mehr als 350 Programmen auch die beiden Systemtools "HFVExplorer" und "Explore2fs" befinden, die laut Gravenreuth gegen die Marke seiner Mandantin verstoßen.

Der Heise-Verlag konnte bisher zu den Aussagen des Freiherrn von Gravenreuth keine Stellung nehmen, da dort, so Pressesprecher Erik Hoerschelmann, die von Gravenreuth angekündigte einstweilige Verfügung noch nicht eingegangen ist.

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