EU-Kommission will Internet zu günstigen Pauschalpreisen

Die wichtigsten Bestimmungen der Verordnung sind:

  • die Verpflichtung der etablierten Betreiber, Mitbewerbern zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen den vollständig entbündelten Zugang zu ihren Kupfer-Teilnehmeranschlüssen und dessen gemeinsame Nutzung zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Recht der Mitbewerber auf Zugang zu den gleichen Bedingungen, wie sie für die Betreiber selbst oder deren angeschlossene Unternehmen gelten.
  • Der physische Zugang ist an jedem Abschlusspunkt des Kupfer-Teilnehmeranschlusses zu gewähren, an dem dies technisch möglich ist. Der neue Marktteilnehmer ist berechtigt, eine Kolokation vorzunehmen und seine eigenen Netzeinrichtungen anzuschließen.
  • Die Preise für den entbündelten Zugang müssen sich an den Kosten orientieren, solange der Wettbewerb nicht ausreicht, um überhöhte Preise zu verhindern.
  • Die Betreiber müssen ein Standardangebot für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss mit den entsprechenden Preisen und Bedingungen veröffentlichen.

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