GEMA bittet PC-Hersteller zur Kasse
So freute sich die GEMA besonders, dass die Bundesregierung bzw. das Bundeskabinett nun über eine Vergütungspflicht für digitale Hightech-Produkte wie CD-Brenner und PCs berate. Gestärkt durch die Aufmerksamkeit, die das Thema nun erhält, ist die GEMA bereits am 1. Juli 2000 in einer bundesweiten Aktion an alle Hersteller und Importeure von PCs mit der Forderung herangetreten, die gesetzliche Vergütung zu bezahlen. Gleichzeitig forderte man die kontaktierten Unternehmen auf, binnen einer vierwöchigen Frist Auskunft über die Stückzahl ihrer seit 1. Januar 2000 veräußerten oder in den Verkehr gebrachten PCs Auskunft zu geben.
Bereits am 5. Mai kam es zu einer Entscheidung der Schiedsstelle beim Deutschen Patentamt, wonach die bisher geltenden Regelungen für das private Kopieren nicht nur für analoge sondern auch ungeschränkt für digitale Vervielfältigungen gelte. Auch in der EU-Urheberrechtsrichtlinie sehen sich die GEMA und die anderen Verwertungsgesellschaften Deutschlands, die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) vertreten sind, bestätigt.
Die GEMA schüttet die gesamten Einnahmen nach Deckung der notwendigen Verwaltungskosten an die bezugsberechtigten Mitglieder und die in- und ausländischen Verwertungsgesellschaften aus.
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