Vier Monate Rückgaberecht beim Online-Shopping?

Neues Gesetz verlangt Umgestaltung bestehender Online-Shops

Am 1. Juli 2000 soll das neue Fernabsatzgesetz in Kraft treten, das einen einheitlichen Schutz des Verbrauchers beim Einkauf per Katalog, Telefon oder Internet schafft. Danach kann der Käufer im Internet gekaufte Ware 14 Tage nach Erhalt auf Kosten des jeweiligen Händlers zurücksenden. Versäumt der Verkäufer auf das Widerrufsrecht hinzuweisen, so kann der Käufer noch vier Monate nach Erhalt der Ware diese auf Kosten des Verkäufers zurücksenden.

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Lediglich bei einem Warenwert unter 80 DM kann der Verkäufer die Kosten der Rücksendung dem Käufer auferlegen.

"Wir begrüßen grundsätzlich, dass der deutsche Gesetzgeber das Ziel der EU, das allgemeine Vertrauen in den Handel per Fernabsatz zu stärken, so ernst nimmt. Damit wird eine solide Vertrauensgrundlage für das Online-Shopping geschaffen", kommentiert Sebastian Biere von der Webinitiative Rechtssicherheit, die auf die Schaffung von stabilen rechtlichen Rahmenbedingungen für den E-Commerce drängt.

Die Webinitiative Rechtssicherheit weist darauf hin, dass das neue Gesetz eine Umgestaltung bestehender Online-Shops bis zum 1. Juli 2000 notwendig macht. Doch bis heute sei das Gesetz noch nicht veröffentlicht.

"Die Online-Shops stehen völlig im Regen. Sie wissen nur, dass bis nächste Woche etwas geändert werden muss. Was und wie ist bisher jedoch völlig unklar", kommentiert Biere. Wer es nicht schaffe, die noch nicht bekannten Bestimmungen rechtzeitig umzusetzen, dem droht die nächsten vier Monate die Rücksendung bereits verkauft geglaubter Ware, warnt Wi-R.

Eine Übergangszeit zur Vorbereitung auf die neue Rechtslage werde es nicht geben. "Für Online-Shops ohne großes finanzielles Polster kann es zur Existenzbedrohung werden, wenn die Rücklaufquote nicht entsprechend kalkuliert wird. Doch es fehlt an einer Kalkulationsgrundlage", mahnt Biere. Schon jetzt liege die Rücksendequote im klassischen Versandhandel bei bis zu zehn Prozent - im Internet noch höher.

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