Pille per Mausklick verstößt gegen Verbraucherschutz
"Angesichts der erst kürzlich wieder veröffentlichten hohen Risiken des Internethandels mit Medikamenten ist dies für mich nicht mehr nachvollziehbar" , betonte Friese. Aus gutem Grund sei das Verbot des Versandhandels von Medikamenten in Deutschland erst 1998 wieder bestätigt und im Arzneimittelgesetz verankert worden.
Als Beispiele für Risiken, die mit dem Versandhandel von Arzneimitteln verbunden sind, führte Friese Fehlanwendung durch den Patienten oder auch Arzneimittelfälschungen an, die gerade im Internet immer wieder angeboten werden. Die ABDA habe daher in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass ein Arzneimittelversand zu einem nicht wieder einzuholenden Qualitätsverlust in der Arzneimittelversorgung führen würde. Auch die geplante EU-Richtlinie zum elektronischen Handel helfe da nicht weiter. "Die 'Pille per Mausklick' würde der Patient ohne eine auf seine individuellen Verhältnisse und Bedürfnisse abgestimmte Beratung erhalten, die im Einzelfall auch ein Abraten vom Kauf sein kann" , meint Friese.
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