Microsoft legt Streit um OEM-Versionen bei
Betriebssystem darf ohne Änderungen vertrieben werden
Microsoft darf nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München am 23. Mai 2000 seine OEM (Original Equipment Manufacturer, Hardware-Partner)-Versionen der Betriebssysteme auch weiterhin ohne Änderungen vertreiben. Microsoft stellte in der Verhandlung klar, dass zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt war, vorinstallierte Versionen von Betriebssystemen an das BIOS des jeweiligen Rechners zu koppeln. Der Text einer Webseite vom November 1999 sei insofern missverständlich gewesen und werde nicht weiter verwendet.
In ihrer Antragsschrift vom Februar hatte die Gegenseite behauptet, dass Microsoft von den OEMs verlange, die auf PCs vorinstallierten Betriebssysteme mit einem BIOS-Lock zu versehen. Zwischenzeitlich hatte aber der Sachverständige der Gegenseite einräumen müssen, dass die vorinstallierten Microsoft-Betriebssysteme von den OEMs ohne BIOS-Lock ausgeliefert würden, so Microsoft. Daraufhin zog die Gegenseite ihren Verfügungsantrag insoweit zurück.
Die Microsoft GmbH hatte gegen die einstweilige Verfügung vom Februar am 25. April Widerspruch eingelegt. Die einstweilige Verfügung war vom Landgericht München ohne vorherige mündliche Verhandlung erlassen worden.
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