BMWi-Konferenz zu Fragen der Softwarepatentierung

Gegnerschaft zu Softwarepatenten formiert sich

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 18.05.2000 vor dem Hintergrund der Initiative "Partnerschaft Sichere Internet-Wirtschaft" Softwarehersteller zu einer Konferenz über die wirtschaftspolitischen Aspekte der Softwarepatentierung eingeladen.

Artikel veröffentlicht am ,

An der Veranstaltung nahmen Vertreter der Fachverbände aus der Informationstechnologie sowie Hersteller von Software, insbesondere solche, die Open-Source-Software entwickeln, teil. Ebenfalls vertreten waren Experten aus Wissenschaft, Ministerien und des Deutschen und Europäischen Patentamtes.

Wohl noch besonders beeinflusst oder beeindruckt von den Störungen durch virenverseuchte E-Mails wurden die Vorteile von Open-Source-Software wegen ihrer Überprüfbarkeit als ein wichtiges Element einer sicheren Informationstechnologie hervorgehoben.

In der von Bundeswirtschaftsminister Müller am 15.5.2000 mit Verbänden und Wirtschaft initiierten "Partnerschaft Sichere Internet-Wirtschaft" wird vor dem Hintergrund einer weltweiten Dominanz von einzelnen Softwareprogrammen (sic!) eine verstärkte Hinwendung zu Open-Source-Software gefördert.

Softwareentwickler, Unternehmen, der Linux-Verband e.V. und der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur FFII e.V. unterstrichen mögliche Probleme für eine Fortentwicklung von Open-Source-Software aufgrund der gegenwärtigen Patentrechtslage und -praxis und eventuell zu erwartender Änderungen in Deutschland und Europa. Dabei wurden insbesondere folgende Themenkomplexe erörtert:

  • Ist das gegenwärtige Patentrecht auch die adäquate Antwort auf die Herausforderungen der neuen Internet-Ökonomie?
  • Wird der beginnende kommerzielle Erfolg von Open-Source-Software gebremst durch den strategischen Einsatz von Softwarepatenten?
  • Muss Software als "Grundstruktur" der neuen globalen Wissensgesellschaften als Allgemeingut - und damit nicht monopolisierbar - verstanden werden?
Aus Sicht der freien Software-Entwickler wäre eine mit der Situation in den USA vergleichbare Rechtsentwicklung abzulehnen. Sie fordern, dass insbesondere solche Bestandteile von Software, die Schnittstellen darstellen, nicht patentierbar sein dürfen, weil sonst die innovative und damit auch sicherheitsrelevante Fortentwicklung behindert würde.

Insbesondere vor dem Hintergrund der von der EU-Kommission angekündigten Richtlinie zur Software-Patentierung und der noch für dieses Jahr geplanten Revision des Europäischen Patentübereinkommens wird die Bundesregierung den Dialog mit den interessierten Kreisen fortsetzen.

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