Bundesrat will Gesetz über Fernabsatzverträge kippen

Buchhandel soll nicht die Kosten für Rücksendungen tragen müssen

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zu dem Gesetz über Fernabsatzverträge den Vermittlungsausschuss angerufen. Im Falle des Widerrufs von Kundenbestellungen bzw. der Inanspruchnahme des uneingeschränkten Rückgaberechts beim Buchhändler sollen die Kosten der Rücksendung nicht von Gesetzes wegen, sondern nur bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung vom Buchhändler getragen werden müssen.

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Der Bundesrat wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass schon heute die Rücksendequote beim Buchhandel zwischen 5 und 10 Prozent betrage. Bei einer weiteren Belastung mit den Rücksendekosten wäre dies für den mittelständischen Buchhandel nicht verkraftbar, so der Bundesrat.

Mit dem Gesetz über Fernabsatzverträge soll insbesondere eine EU-Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Gesetz räumt dem Besteller von Waren und Dienstleistungen u. a. das Recht ein, einen Vertragsschluss grundsätzlich innerhalb von sieben Werktagen widerrufen zu können. Daneben geht es um den Schutz von Verbrauchern bei der Lieferung unbestellter Waren und von Kreditkarteninhabern vor missbräuchlicher Verwendung durch Dritte.

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