Rechtliche Folgen von E-Mail häufig unbekannt

Gültigkeit, Haftung und Briefgeheimnis bei E-Mails

Laut der iX-Redaktion sind nicht nur durch den ILOVEYOU-Virus die juristischen Fragen rund um "Electronic Mail", die am meisten genutzte Internet-Anwendung, interessant geworden. Viele Anwender würden diese Kommunikationsform jedoch nutzen, ohne sich über die rechtlichen Folgen im Klaren zu sein.

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Zwar sind in vielen Firmen E-Mails aus dem Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken, doch ersetzen elektronische Dokumente in einigen Fällen nicht den klassischen Brief. Wenn das Gesetz oder Vertragsvereinbarungen ausdrücklich die Schriftform vorschreiben, ist eine E-Mail nicht ausreichend. Vor allem bei Kündigungen oder Fristsetzungen ist darum Vorsicht angebracht. Die Rechtslage wird sich laut der iX erst Mitte nächsten Jahres ändern, wenn entsprechende EU-Vorschriften zur digitalen Signatur in nationales Recht umgesetzt werden.

Rechtlich unklar sind bislang Haftungsfragen, etwa für Schäden durch den Versand virenverseuchter E-Mails. Grundsätzlich ist der Empfänger verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen wie Virenscanner zu ergreifen. Wer aber beispielsweise eine Werbe-Mail mit einem Virus verschickt, muss durchaus mit Schadenersatzforderungen rechnen.

Weithin unbekannt sind auch die Rechte des Arbeitgebers, falls er den Verdacht hat, ein Angestellter missbrauche den Internetzugang in der Firma zu privaten Zwecken. "E-Mail unterliegt dem Brief- und Fernmeldegeheimnis", erklärt dazu iX-Chefredakteur Jürgen Seeger. "Der Chef sollte nicht einfach die E-Mail der Mitarbeiter lesen, sondern bei begründetem Verdacht jede einzelne Nachricht als privat oder dienstlich klassifizieren lassen." Dienstliche E-Mail wiederum darf der Arbeitgeber einsehen.

Weiteres zum Thema findet sich in der aktuellen iX, Ausgabe 6/2000.

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