Microsoft legt Gegenvorschlag im Kartellrechtsprozess vor

Gericht soll Spaltungspläne sofort fallen lassen

Microsoft hat am Mittwoch Richter Thomas Penfield Jackson einen Gegenvorschlag zur eigenen Bestrafung präsentiert und ihn dabei aufgefordert, den Vorschlag der Regierung zur Spaltung des Konzerns sofort ad acta zu legen.

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"Wir sind bemüht, diesen Fall so schnell wie möglich auf faire Art und Weise zu lösen. Wir glauben, dass es in diesem Fall keinen Grund für den ungerechtfertigten Spaltungs-Vorschlag der Regierung gibt und wir sind voller Hoffnung, dass das Gericht die weitreichende Forderung sofort fallen lässt, um den Prozess schneller voranzutreiben", so Microsoft Chairman Bill Gates.

Microsofts Vorschlag würde den von Richter Jackson festgestellten Verstößen besser entsprechen, auch wenn Microsoft diese natürlich für falsch hält. Der Vorschlag von Microsoft sieht im Einzelnen Folgendes vor:

  • Microsoft soll es Computer-Herstellern erlauben,
    • das Internet Explorer Icon vom Windows-Desktop und -Startmenü zu löschen
    • eigene Prozesse zur Verbindung mit dem Internet in die Windows-Boot-Seqenz zu integrieren
    • Icons von Nicht-Microsoft-Programmen auf dem Desktop zu platzieren
    • Software zu Webbrowsen als Standard zu konfigurieren, die nicht von Microsoft kommt.
  • Es soll Microsoft untersagt werden, Verträge abzuschließen, die regeln, dass Produkte oder Dienstleistungen über Windows promotet werden, sofern im Gegenzug Anbieter darauf verzichten, Alternativen zu Microsoft-Produkten anzubieten.
  • Microsoft soll es unabhängigen Softwareentwicklern nicht untersagen dürfen, Zugang zu technischen Informationen der Microsoft APIs zu erlangen. Dazu will Microsoft die entsprechenden Spezifikationen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Dem Unternehmen soll zudem untersagt werden, die einzelnen Entwicklern zur Verfügung gestellten Informationen davon abhängig zu machen, ob diese auch andere Plattformen unterstützen.
  • Microsoft soll es untersagt werden, marktreife Produkte für alternative Plattformen zurückzuhalten, um die Entwicklung solcher Plattformen zu beeinflussen.
Auch will Microsoft die Anwaltskosten und andere durch den Prozess entstandene Kosten der beteiligten Staaten tragen.

Die Auflagen sollen 45 Tage, nachdem sie verabschiedet wurden, in Kraft treten und bis zum 1. Juli 2004 gelten.

Damit ist es nun wieder an dem Kläger, bis zum 17. Mai auf Microsofts Vorschläge zu reagieren. Am 24. Mai soll um 10 Uhr in Washington die Gerichtsverhandlung beginnen.

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