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Bundeskartellamt genehmigt MobilCom-France-Telecom-Deal

Gründung eines gemeinsamen Joint Ventures erhält Segen des Kartellamtes. Das Bundeskartellamt hat der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die MobilCom AG und die France Telecom S.A. zugestimmt. Gleichzeitig hat das Bundeskartellamt die Teilnahme des Joint Ventures am UMTS-Auktionsverfahren genehmigt.
/ Jens Ihlenfeld
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Damit sei eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme am Auktionsverfahren zur Ersteigerung einer UMTS-Lizenz erreicht, kommentiert MobilCom.

Mit dem Gemeinschaftsunternehmen MobilCom Multimedia GmbH verfolgen beide Unternehmen das Ziel, deutschen Privat- und Firmenkunden künftig innovative Mobilfunk-, Festnetz- und Internetdienstleistungen anzubieten sowie die vorhandenen Wachstumspotenziale im Multimediabereich weiter konsequent zu erschließen. Darüber hinaus soll das Unternehmen das Wachstum der MobilCom mit seinem innovativen, technologischen Know-how und seinen internationalen Netzwerken unterstützen.

Die France Telecom wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ihren Anteil am Gemeinschaftsunternehmen in eine Beteiligung an der MobilCom AG in Höhe von 28,5 Prozent eintauschen, so dass die MobilCom AG dann über alle Anteile an der MobilCom Multimedia GmbH verfügt.


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