Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Abmahnwelle: Speedlink stellt Strafanzeige

Strafanzeige wegen Verdachts versuchten Betruges. Am 18.04.2000 hat der Berliner Provider Speedlink bei der Staatsanwaltschaft München Strafanzeige gegen einen unbenannten aber wohl weitläufig bekannten Rechtsanwalt wegen des Verdachts des versuchten Betruges gestellt.
/ Jens Ihlenfeld
Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Der Rechtsanwalt, bei dem es sich um den Freiherrn von Gravenreuth handeln dürfte, betreibe eine Abmahnwelle gegen Homepagebetreiber, die angeblich die Marke "Explorer" seines Mandanten verletzen würden, weil sie einen Link auf das im Internet weltweit bekannte Programm "FTP-Explorer" gesetzt hätten, so Speedlink.

Der Provider hat jetzt Strafanzeige gestellt, weil nach seiner Ansicht die der Abmahnung beigefügte Rechnung überhöht ist. Der Rechnung wird nämlich ein "Gegenstandswert" von 100.000,- DM zugrunde gelegt. Tatsächlich hatte das Oberlandesgericht München am 30. April 1999 in einem vergleichbaren Fall "FTP-Explorer" den Streitwert aber auf 75.000,- DM festgesetzt. Auf dieses Urteil verweise Gravenreuth sogar selbst in seinen Abmahnungen.

Speedlink fordert nun alle von "FTP-Explorer" betroffenen Abmahnopfer auf, das Abmahnschreiben Gravenreuths nebst Rechnung als Beweisdokument an die Fax-Nummer (089) 55974131 der Staatsanwaltschaft München sowie an die Anwaltskammer München per Fax an (089) 53294428 zu senden, damit dort die Serienmäßigkeit überhöhter Rechnungstellung geprüft werden könne.


Relevante Themen