Abmahnwelle: Speedlink stellt Strafanzeige
Der Rechtsanwalt, bei dem es sich um den Freiherrn von Gravenreuth handeln dürfte, betreibe eine Abmahnwelle gegen Homepagebetreiber, die angeblich die Marke "Explorer" seines Mandanten verletzen würden, weil sie einen Link auf das im Internet weltweit bekannte Programm "FTP-Explorer" gesetzt hätten, so Speedlink.
Der Provider hat jetzt Strafanzeige gestellt, weil nach seiner Ansicht die der Abmahnung beigefügte Rechnung überhöht ist. Der Rechnung wird nämlich ein "Gegenstandswert" von 100.000,- DM zugrunde gelegt. Tatsächlich hatte das Oberlandesgericht München am 30. April 1999 in einem vergleichbaren Fall "FTP-Explorer" den Streitwert aber auf 75.000,- DM festgesetzt. Auf dieses Urteil verweise Gravenreuth sogar selbst in seinen Abmahnungen.
Speedlink fordert nun alle von "FTP-Explorer" betroffenen Abmahnopfer auf, das Abmahnschreiben Gravenreuths nebst Rechnung als Beweisdokument an die Fax-Nummer (089) 55974131 der Staatsanwaltschaft München sowie an die Anwaltskammer München per Fax an (089) 53294428 zu senden, damit dort die Serienmäßigkeit überhöhter Rechnungstellung geprüft werden könne.



