Vertrieb von US-DVDs ist in Deutschland illegal
Man nehme den Durchbruch der DVD-Technologie und das zunehmende Angebot entsprechender DVDs zum Anlass, auf die Illegalität des Vertriebes dieser Produkte hinzuweisen.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. ist ein Zusammenschluss von Unternehmen der Film- und Software-Entertainmentbranche und ihrer Verbände zur Bekämpfung der Piraterie. Zu der satzungsmäßigen Aufgabe gehöre darüber hinaus die Förderung des Schutzes von Urheber-, Urhebernutzungs- und Leistungsschutzrechten u.a. durch Information des Handels und der beteiligten Kreise, so die GVU.
Der Vertrieb von Filmen ist im Allgemeinen auf genau definierte Lizenzräume begrenzt. So dürfen z.B. im europäischen Wirtschaftsraum nur DVDs verbreitet werden, die für den dortigen Markt lizenziert wurden. Dies wird hardwareseitig unterstützt durch die Regionalcodes, z.B. Regionalcode 1 für das Lizenzgebiet Nordamerika. Werden DVDs, die nicht für den europäischen Wirtschaftsraum lizenziert sind, in Deutschland vertrieben, ist dies verboten, denn es handelt sich um so genannte illegale Parallelimporte – zu Deutsch Grauimporte.
"Diese illegalen Parallelimporte verletzen grundsätzlich die Exklusivrechte unserer Mitgliedsfirmen, was zivil- und/oder strafrechtliche Schritte nach sich zieht. Darüber hinaus droht die Grenzbeschlagnahme durch die Zollbehörden" , so die GVU.
Ein weiteres Problem ergebe sich daraus, dass die Versionen der Filme auf den importierten DVDs nicht durch die FSK unter jugendschutzrechtlichen Gesichtspunkten geprüft wurden und folglich auch nicht gemäß den Vorschriften des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) gekennzeichnet sind. Darüber hinaus könnten auf diesem Wege Filme verbreitet werden, die in Deutschland ohne bestimmte Schnittauflagen nur eingeschränkt oder gar nicht verbreitet werden dürfen.



