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Gemeinsam gegen Serienabmahnungen

SELFHTML-Autoren und Freedom for Links verbünden sich. Der Unmut über Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen im Web ist bei vielen Internetnutzern groß. Insbesondere der Fall FTP-Explorer hat die Gemüter hochkochen lassen und geht jetzt in die nächste Runde.
/ Jens Ihlenfeld
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Das Dokument SELFHTML, eines der bekanntesten Online-Manuals zum Erlernen von HTML, enthält eine Reihe von Links zu FTP-Clients, darunter auch der FTP-Explorer. Die Markenrechte für den Namen "Explorer" liegen in Deutschland bei der Ratinger Symicron GmbH.

Da SELFHTML frei im Netz verteilt und daher auf einer Vielzahl von Rechnern gespiegelt wird, taucht der angeblich Markenrechte verletzende Link zum FTP-Explorer auf diesem Wege gleich in einer Vielzahl von Fällen auf.

Seit Mitte 1999 hat der Rechtsanwalt der Symicron GmbH, Freiherr von Gravenreuth, nun eine Reihe solcher Mirror-Seiten, in erster Linie unerfahrene "kleine Fische" wie etwa Bürgernetzvereine oder private Homepage-Bastler, wegen Markenrechstverletzungen abgemahnt, erst im März 2000 erreichte auch die Autoren von SELFHTML eine entsprechende Abmahnung. Neben der Aufforderung, den entsprechenden Link zu löschen, lag der Abmahnung jeweils eine Rechnung über die entstandenen Anwaltskosten in Höhe von knapp 1.900,- DM bei.

Stefan Münz, Autor von SELFHTML, will nun gegen die Abmahnug vorgehen und reichte zum 30. März 2000 eine negative Feststellungsklage beim Landgericht Düsseldorf ein.

Münz und Freedom for Links streben damit einen Musterprozess an. "Es geht darum, einen wichtigen juristischen Etappensieg zu erzielen, der den weltweiten Hypertext mit HTML vor eigennützigen und dem weltweiten Medium Internet unangemessenen Ansprüchen schützt" , so Münz auf den SELFHTML-Seiten.

Freedom for Links hat ein Spendenkonto eingerichtet, um den unter Umständen teuren Prozess zu finanzieren.


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