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Börsenaufsicht warnt vor Kursmanipulation durchs Internet

Forenbeiträge sollten kritisch geprüft werden. Die deutsche Börsenaufsicht warnt mit Hinweis auf § 88 Börsengesetz, dass die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar ist.
/ Andreas Donath
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"Pumping and dumping", Aufpumpen und Abstoßen unter Verwendung von gefälschten Informationen ist nach deutschem Recht verboten.

Besonders Angaben in Börsen-Foren sollten skeptisch betrachtet werden, bevor man eine Anlage-Entscheidung trifft. Gleichzeitig warnt man auch davor, selbst Falschmeldungen in diesen Foren oder an anderer Stelle zu verbreiten.

Versuchte Manipulationen können mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.


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