Onlinedienste haften für Raubkopien
Nach einem Spruch des Münchner Landgerichtes in einem Musterprozess gegen AOL sind Onlinedienste dafür verantwortlich, wenn über ihre Angebote urheberrechtsgeschützte Inhalte ohne Einwilligung der Rechteinhaber verteilt werden.
Im Verfahren ging es um ein Forum bei AOL, in dem AOL-Mitglieder kostenlos Kompositionen in Form von Midi-Dateien herunterladen konnten. Die Hit Bit Software GmbH, einer der größten Anbieter von Midi-Files in Deutschland, wandte sich 1998 an die Gerichte und verlangte Schadenersatz.
Die Begründung im Antrag auf Klageabweisung liest sich hingegen wie ein schlecht gemeinter Scherz. AOL argumentierte, dass Musikfiles "kinderleicht" hergestellt, verbreitet und vervielfältigt werden und über das Internet geradezu verschenkt würden. Sie seien daher längst zum öffentlichen Gut geworden.
Dieser Argumentation schloss sich das Gericht natürlich nicht an. AOL kündigte einen Revisionsantrag gegen das Urteil an.
Kommentar:
Sorgt die digitalisierte Welt für einen Paradigmenwechsel im Urheberrecht? Natürlich ist es leicht geworden, Werke zu duplizieren und davon könnte auch die Musikindustrie profitieren. Wer allerdings hofft, dass sich langfristig die eingesparten Distributionskosten in niedrigeren Albenpreisen niederschlagen, vergisst, dass die Musikindustrie kaum auf sinkende Renditen setzen wird. Die rund 17 Prozent Lager-, Transport- und Produktionskosten, die im Preis einer CD enthalten sind, fallen nicht ersatzlos weg, sondern würden sich in aufwendigen Internet-Sites niederschlagen.
Die Argumentation, dass Musik dank ihrer Digitalisierbarkeit praktisch ein freies Gut geworden ist, wird AOL Time Warner spätestens dann fallen lassen, wenn der Konzern als einer der größten Rechteinhaber auf der Klägerseite steht. Oder darf man in Zukunft sämtliche AOL-Time-Warner-Musiktitel kostenlos kopieren und im Netz bereitstellen?



