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Computergroßhändler CHS unter Chapter 11

Gläubigerschutz beantragt – Auffanggesellschaft geplant. CHS Electronics hat nach amerikanischem Konkursrecht Gläubigerschutz beantragt. Der Computergroßhändler wird durch diese Regelung eine Zeit lang vor Gläubigern geschützt, was dem Unternehmen Zeit geben soll, seine Finanzen und Strukturen in Griff zu bekommen.
/ Andreas Donath
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So sollen beispielsweise die europäischen Tochtergesellschaften an ein neues von CHS' ehemaligen CEO Mark E. Keough gegründetes Unternehmen verkauft werden. Damit dies möglich wird, bekommen die Gläubiger 67,5 Millionen US-Dollar Sicherheiten von dem neuen Unternehmen zugesichert, das den schlichten Namen Europa IT tragen wird.

Die Gründung einer Auffangesellschaft wird aber nur klappen, wenn sich die Annahme bewahrheitet, dass CHS nicht mehr als eine halbe Milliarde Dollar Schulden hat. Einige Gläubiger sollen allerdings schon zugesagt haben, das Unterfangen unterstützen zu wollen.

Kommentar:
Bereits im letzten Jahr mussten die europäischen CHS-Töchter Frank & Walter, CHS Deutschland, McDOS und CHS Österreich Konkurs anmelden. Fraglich ist also, ob davon überhaupt noch etwas für die Integration in Europa IT übrig ist.


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